1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung eines PKW-Stellplatzes, die Beförderung des Kunden zum Flughafen München und seinen Rücktransport von dort zum Betriebsgelände in der Grünecker Str. 15 in 85399 Hallbergmoos sowie für evtl. durch den Kunden gebuchte Zusatzleistungen. Gegenstand des Vertrages ist ausdrücklich nicht die Verwahrung des PKW mit den damit verbundenen Pflichten. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande durch Angebot und Annahme; dies kann geschehen durch:
(a) persönliche oder telefonische Anfrage und deren sofortige persönliche oder fernmündliche Bestätigung;
(b) Buchungsanfrage per e-mail und deren Bestätigung durch unsere e-mail;
(c) Buchung unter der Homepage www.parken-transfer-muc.de durch Ausfüllen und Absenden des entsprechenden Buchungsformulars und deren Bestätigung durch unsere e-mail
(d) Befahren und/oder Betreten des Betriebsgeländes in der Grünecker Str. 15 in 85399 Hallbergmoos sowie der mündlichen Bestätigung des Betriebsinhabers oder dessen Angestellten unter Vereinbarung der Mietzeit sowie des Mietpreises.

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Parkservice & Transfer Erwin Gebhard, Grünecker Str. 15, 85399 Hallbergmoos.
E-Mail: info@parken-transfer-muc.de Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. [Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.)
Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße In Gebrauchsnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

3. Leistungen, Preise, Zahlen

Die Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard hält die dem Kunden bestätigten Leistungen nach Maßgabe dieser AGB bereit und ist verpflichtet, im Falle des Vertragsschlusses die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die vereinbarten Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Die Preise ergeben sich aus einer gesonderten Preisliste und sind gestaffelt nach der Anzahl der Tage bzw. Wochen. Pro entgeltlich geparktem Fahrzeug werden bis zu 8 Personen per Shuttle zum Flughafen gefahren und auch wieder abgeholt. Der Transport von mehr als 8 Personen bis zu maximal 14 Personen wird mit € 5,00 Aufschlag pro Person berechnet. Sollte für den Transport zum Flughafen so viel Gepäck anfallen, das ein weiteres Fahrzeug nötig wird, wird ein Aufpreis von 10,00 € fällig.
Für fehlerhafte Angaben wie z.B. falsches Ankunftsdatum, falsche Flugdaten oder Umbuchungen die nicht bekanntgegeben werden, die zu doppelten Transfer-Fahrten führen wird ein Aufpreis von 10,00 € erhoben. Für Umkehrfahrten von vergessenen Gegenstände oder ähnliches in Ihrem oder unserem Auto berechnen wir 10,00 €. Der Transport von Sonder- und Übergepäck (Fahrräder, Surfbretter u.ä.) kann im Ausnahmefall nur übernommen werden, wenn dies zuvor durch die Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard schriftlich bestätigt wurde. Ansonsten ist der Kunde verpflichtet, dieses Gepäck zuvor auf eigene Kosten am Flughafen direkt einzuchecken. Kindersitze können nur zur Verfügung gestellt werden, sofern deren benötigte Zahl vorher bestellt und deren Verfügbarkeit von der Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard auch verbindlich zugesagt wurde. Die Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard kann Personen entschädigungslos von der Beförderung ausschließen, die erkennbar unter Einfluss von Alkohol oder sonstiger berauschender Mittel stehen.

4. Rücktritt jenseits der Bestimmungen über Fernabsatz

Unbeschadet der Rechte aus den Bestimmungen über Fernabsatz räumt die Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. In diesem Fall hat die Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard jedoch Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Tritt der Kunde früher als eine Woche vor Beginn der vereinbarten Mietzeit zurück, hat die Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard Anspruch auf 25% des vereinbarten Mietzinses, tritt der Kunde eine Woche oder kürzer vor Beginn der vereinbarten Mietzeit zurück, hat die Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard Anspruch auf 40% des vereinbarten Mietzinses. Tritt der Kunde nicht zurück, und nimmt er die Leistung nicht in Anspruch, so bleibt er zur Entrichtung des vollen Entgeltes verpflichtet. Dem Kunden steht allerdings in allen Fällen der Nachweis frei, dass der Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard kein Schaden oder ein geringerer als die geforderte Pauschale entstanden ist. Beide Parteien sind darüber hinaus berechtigt, aus wichtigem Grund zurückzutreten. Als wichtiger Grund gilt nicht, wenn der Kunde die gebuchte Leistung aufgrund von Tod oder Krankheit nicht in Anspruch nehmen kann. Ansonsten gilt als wichtiger Grund insbesondere höhere Gewalt, erhebliche Vermögensverschlechterungen seit Vertragsschluss oder Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens durch eine der Parteien. Die Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard ist auch berechtigt, den Vertrag zu kündigen, sofern zu befürchten steht, dass das Ansehen des Unternehmens oder die Betriebssicherheit gefährdet sind. Die dieses Recht ausübende Partei hat den Grund der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist in diesem Fall ausgeschlossen.

5. Haftung und Schadensersatz

Die Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard haftet für Schäden, die durch ihr Personal oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Für Unfälle auf dem Betriebsgelände, die durch die Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard oder ihre Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind, haftet die Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard im Rahmen ihrer Betriebshaftpflicht. Eine darüber hinaus gehende Haftung ist ausgeschlossen. Für Schäden, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht werden, besteht keine Haftung. Dies gilt insbesondere für Beschädigung, Vernichtung oder Diebstahl des geparkten Kraftfahrzeuges oder beweglicher/eingebauter Gegenstände aus dem Kraftfahrzeug (z.B. Autoradio, Telefon, Navigationssystem, persönliche Wertgegenstände oder Ähnlichem). Auch bei Schäden durch Immissionen Dritter, bei höherer Gewalt sowie bei Schäden durch innere oder äußere Unruhen oder elementare Naturkräfte (auch: Hagelschäden oder Marderbisse o.ä.) ist die Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard von jeder Art von Ansprüchen freigestellt. Etwaige Schäden oder berechtigte Schadensersatzansprüche gegen die Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard hat der Kunde unverzüglich und, sofern möglich, noch vor Ausfahren aus dem Betriebsgelände anzuzeigen.
Die Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard ist bemüht, den Kunden innerhalb der vereinbarten oder prognostizierten Zeit zum Flughafen München zu befördern. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft am Flughafen München, bezogen auf den konkreten Abflugtermin des Kunden, ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Schadensersatzansprüche durch Verzögerungen, die die Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard nicht zu vertreten hat (auch etwa durch unvorhersehbare Straßensperrungen und Verkehrsunfälle Dritter), insbesondere auch Schadensersatz für verpasste Termine oder Flüge, ist ausgeschlossen.
Sollte durch das Kraftfahrzeug auf dem Betriebsgelände, an Fahrzeugen Dritter oder an Personen ein Schaden entstehen, so haftet der Kunde hierfür uneingeschränkt. Der Kunde ist verpflichtet, ggf. eigene Ansprüche gegenüber Dritten oder Versicherungen an die Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard abzutreten, soweit diese ihrerseits bereits durch Dritte in Anspruch genommen wird.

6. Verhalten auf dem Betriebsgelände

Auf dem Betriebsgelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Kunde hat die durch die Verkehrsführung vorgegebenen Regelungen zu beachten. Jeder Kunde oder die von ihm Beauftragten haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter ausgeschlossen sind. Den Anweisungen der Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten. Das Betriebsgelände und seine Einrichtungen sind pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Im Falle von Beschädigungen werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist es untersagt, auf dem Betriebsgelände Reparaturen vorzunehmen (Ausnahme: durch autorisierte Pannendienste) oder Fahrzeugpflege durchzuführen. Es ist auch streng untersagt, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öl abzulassen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Betriebsgelände zu entsorgen. Andernfalls ist die Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard berechtigt, Müll und Verunreinigungen auf Kosten des Kunden beseitigen zu lassen. Mit dem Befahren des Betriebsgeländes versichert der Kunde, dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug über den vorgeschriebenen Versicherungsschutz und die Zulassung nach StVO verfügt. Auf Verlangen sind der Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard die Fahrerlaubnis und der Fahrzeugschein vorzulegen.

7. Vermieterpfandrecht

Die Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard ist berechtigt, ein Vermieter Pfandrecht nach Maßgabe der Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geltend zu machen und die Herausgabe des Fahrzeuges zu verweigern, sofern und solange nicht der gesamte vereinbarte und fällige Rechnungsbetrag beglichen ist.

8. Autoreinigung

Die Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard erbringt gegen gesonderten Auftrag die Dienstleistung der Innen- und/oder Außenreinigung des Fahrzeuges des Kunden. Die Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard oder Ihre Erfüllungsgehilfen haften dabei nicht für Schäden an den Fahrzeugen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Insbesondere wird nicht gehaftet für
a) Lackschäden, die Ihren Ursprung in schadhaften Lackstellen haben (z. B. Steinschlag, Abplatzungen, Kratzer, etc.);
b) für lose oder nicht oder nicht mehr fachgerecht angebrachte Anbau- und/oder Zubehörteile;
c) für bereits bei Auftragserteilung vorhandene Schäden am Fahrzeug;
d) für im Fahrzeug verbliebene Gegenstände und Zubehörteile.

Der Kunde ist verpflichtet, die Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard über sämtlichen Beschädigungen am Fahrzeug sowie besondere Einbau- oder Fahrzeugteile oder andere Umstände die bei Ausführung der Arbeiten zu einer Beschädigung führen können, zu informieren. Über den Zustand des Fahrzeuges wird vor Ausführung der Arbeiten ein Zustandsprotokoll angefertigt. Soweit das Fahrzeug besonders stark verschmutzt ist, ist die Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard berechtigt, für die auftragsgemäße Reinigung auch Chemikalien einzusetzen. Der Kunde wird durch die Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard vor Beginn dieser Arbeiten informiert. Soweit der Kunde den Reinigungsarbeiten unter Chemikalieneinsatz zustimmt, haftet die Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard nicht für evtl. auftretende Farbverblassungen und Farbabweichungen nach Ausführung der Arbeiten. Für Beschädigungen an elektrischen oder elektronischen Bauteilen durch eindringende Feuchtigkeit übernimmt die Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard keine Haftung. Die erbrachten Leistungen stellen Dienstleistungen dar, d. h. ein bestimmter Reinigungserfolg wird durch die Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard nicht geschuldet. Die Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard haftet nicht für Schäden bei der Überführung des Fahrzeuges des Kunden, es sei denn der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden am Leben, dem Körper oder der Gesundheit.

9. Tankservice

Die Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard führt gegen gesonderten Auftrag die Betankung des Fahrzeuges des Kunden aus. Der Kunde hat die benötigte Kraftstoffart bei Beauftragung, jedoch spätestens bei der Übergabe des Fahrzeuges, mitzuteilen. Für Schäden die auf falscher oder nicht rechtzeitiger Information durch den Kunden beruhen, übernimmt die Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard keine Haftung. Die Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard oder ihre Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden jeglicher Art, die durch, während oder im Zusammenhang mit dem Tankvorgang entstehen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard haftet nicht für Schäden bei der Überführung des Fahrzeuges des Kunden, es sei denn der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden am Leben, dem Körper oder der Gesundheit.

10. Datenschutz

Die Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard speichert und verarbeitet die notwendigen Daten der Kunden für die ordnungsgemäße Abwicklung der Geschäftsbeziehung gemäß § 28 BDSG. Die Speicherung und Verarbeitung der Daten erfolgt auch elektronisch. Der Kunde willigt hiermit in die Nutzung seiner Daten für die Vertragsabwicklung durch die Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard ein. Die Vorschriften der Datenschutzgesetze werden durch die Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard beachtet, eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Der Kunde willigt ein, dass seine Daten auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehungen bei der Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gespeichert werden. Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Löschung seiner Daten zu verlangen. Das Verlangen ist schriftlich an die Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard, Grünecker Str. 15 , 85399 Hallbergmoos, zu richten.

11. Sonstiges

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, dieser AGB oder der Vertragsannahme bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Hallbergmoos. Sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt Freising als Gerichtsstand. Die Fa. Parkservice & Transfer Erwin Gebhard ist jedoch auch berechtigt, Klage oder sonstige gerichtliche Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden anhängig zu machen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten ergänzend die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.